Solange es keine eigene Rechtsform für Verantwortungseigentum gibt, benötigen insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen sowie Start-Ups eine Alternative zu den bestehenden Stiftungsmodellen, die ihnen die Umsetzung von Verantwortungseigentum ermöglicht. Derzeitige Modelle sind oft zu komplex, kostspielig und schwer umzusetzen. Die Gründung und Verwaltung von Stiftungen erfordert in der Regel erheblichen administrativen und finanziellen Aufwand, der für kleinere Unternehmen und Start-Ups eine unüberwindbare Hürde darstellen kann. Die Purpose Stiftung bietet durch das Veto-Anteils-Modell eine Lösung an, bei dem eine sogenannte Kontrollgesellschafterin, bspw. die Purpose Stiftung, die Prinzipien des Verantwortungseigentum überwacht und absichert. Die Gründung einer eigenen rechtsfähigen Stiftung ist dafür nicht nötig.
Was ist das Veto-Anteils-Modell?
Bei dem Veto-Anteil-Modell hat die Kontrollgesellschafterin die Aufgabe, die Eigentumsverhältnisse des Unternehmens langfristig und damit über die Beteiligung der jeweils aktuellen Verantwortungseigentümer*innen hinaus sicherzustellen. Damit soll gewährleistet sein, dass das Unternehmen nicht zum Spekulationsobjekt gemacht werden und das Unternehmensvermögen nicht aufgrund des Eigentümer*innen-Status zu privatnützigen Zwecken entzogen werden kann.
Rolle der Kontrollgesellschafterin
Die Hauptaufgabe der Kontrollgesellschafterin besteht ausschließlich in der rechtsverbindlichen Absicherung der Prinzipien des Verantwortungseigentum. Sie übernimmt keine weiteren Rollen und Verantwortungen für die jeweiligen Unternehmen.
Umsetzung
Der Purpose Stiftung wird ein sogenannter Veto-Anteil unentgeltlich übertragen. Der Veto-Anteil ermöglicht die beschriebene Absicherung der Prinzipien des Verantantwortungseigentums für das jeweilige Unternehmen. Mit dem Modell können Unternehmen, die als GmbH, Genossenschaft oder UG aufgestellt sind, Verantwortungseigentum umsetzen (mehr Informationen dazu gibt es hier).
Die Purpose Stiftung
Die gemeinnützige Purpose Stiftung mit Sitz in Basel sowie die 100% Tochter, die Purpose Stiftung gGmbH mit Sitz in Hamburg, setzen sich insbesondere auf dem Gebiet der Wissenschaft und Bildung für das Thema Verantwortungseigentum ein. Darüber hinaus wurde die Veto-Share-Lösung für Unternehmen entwickelt, um die Umsetzung von Verantwortungseigentum zu vereinfachen.
Die Purpose Stiftung hält Veto-Anteile von Unternehmen weltweit, während die Purpose Stiftung gGmbH für in Deutschland ansässige Firmen zuständig ist.
Wie funktioniert die Governance der Purpose Stiftung?
Die Stiftungsgremien der Purpose Stiftung sind der Stiftungsrat und der Unternehmer*innen-Rat.
Der Stiftungsrat ist der Vorstand der Stiftung, leitet die Geschäfte der Purpose Stiftung und vertritt diese nach außen. Der Stiftungsrat besteht zurzeit aus drei Personen: Armin Steuernagel, Anna Bonan und Daniel Häni.
Der Unternehmer*innen-Rat besteht aus gewählten Repräsentant*innen der Unternehmer*innen, an denen die Stiftung per Veto-Anteil beteiligt ist.
Der Unternehmer*innen-Rat ist das Gegenüber des Stiftungsrats. Ohne seine Zustimmung können die Regeln des Verantwortungseigentums, die in der Satzung festgehalten sind, nicht konkretisiert oder verändert werden. Daneben muss der Unternehmer*innen-Rat den (Wieder)-Wahlen zum Stiftungsrat zustimmen, so dass die Unternehmen selbst Einfluss auf den Vorstand der Stiftung haben. Überdies kann die Stiftungssatzung nur mit Zustimmung des Unternehmer*innen-Rats geändert werden.
Wem gehört die Purpose Stiftung?
Da die Purpose Stiftung selbst eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung von Verantwortungseigentum spielt, stellt sich häufig auch die Frage, wer Eigentümer*in der Purpose Stiftung ist.
Grundsätzlich gilt natürlich: die Purpose Stiftung selbst muss als Unternehmen in Verantwortungseigentum gestaltet sein, wenn sie Unternehmen ermöglichen soll, Verantwortungseigentum umzusetzen.
Im Detail funktioniert das so: Die Purpose Stiftung in der Schweiz ist – wie alle rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland auch – eine juristische Person, die keine*n externe*n Eigentümer*in hat. Sie gehört per Definition sich selbst. Das ist der Vorteil einer rechtsfähigen Stiftung: Sie ist das einzige rechtliche Konstrukt, das sich selbst gehört. Eine rechtsfähige Stiftung hat keine Gesellschafter*innen, denen die Stiftung gehört. Es gibt auch keine Aktionär*innen, die Vermögensrechte an der Stiftung halten. Eine rechtsfähige Stiftung ist im eigentumsrechtlichen Sinne bloß ein Vermögen, das vom Stifter / von der Stifterin zur Verfolgung eines bestimmten Zweckes in eine Rechtsform mit Ewigkeitsgarantie geschenkt wurde. Der Vorstand der Stiftung verwaltet dieses Vermögen und verfolgt die Zwecke der Stiftung ohne selbst Eigentümer*in zu sein und wird dabei von der staatlichen Stiftungsaufsicht kontrolliert. In diesem Sinne ist auch der Vorstand einer Stiftung als Verantwortungseigentümer*in zu qualifizieren, da er das Steuerrad der Stiftung in den Händen hält (gebunden an die Zwecke der Stiftung und die Stiftungssatzung), ohne selbst Rechte an dem Stiftungsvermögen zu haben.
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